Seit vielen Jahren verwalten wir verantwortungsvoll Wohnungseigentumsanlagen und Miethäuser mit individueller Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Verwaltungsleistungen im kaufmännischen Bereich umfassen:
- – Erstellen der jährlichen Einzel- und Gesamtwirtschaftspläne
- – Erstellen der jährlichen Wohngeldabrechnungen
- – Einberufung und Durchführung der ordentlichen jährlichen Wohnungseigentümerversammlung
- – Erstellen und versenden des Protokolls der Versammlung an alle Eigentümer
- – Führung der Bücher, entsprechend den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Buchführung
- – kaufmännische Abwicklung von Schadenfällen
- – Überprüfung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen
Unsere Verwaltungsleistungen im technischen Bereich umfassen:
- – regelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
- – Durchführung von Bauleistungen aufgrund von Beschlüssen
- – Abschluss von Wartungs- und Reinigungsverträgen
- – Bauleitung bei beschlossenen Instandsetzungen, evtl. unter Hinzuziehung eines Sonderfachmannes (zu Lasten der Gemeinschaft)
- – zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten arbeiten wir mit bewährten, zuverlässigen Handwerkerfirmen
Unsere Verwaltungsleistungen im juristischen Bereich umfassen:
- – Beratung der Eigentümer über Maßnahmen in Bezug auf zu beachtende gesetzliche Bestimmungen
- – Durchsetzung von evtl. bestehenden Wohngeldrückständen
- – Auftreten vor Gericht für die Wohnungseigentümer, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, auch unter Zuhilfenahme eines
- Rechtsanwaltes (zu Lasten der Gemeinschaft)
Für uns gelten folgende Grundsätze:
- – Für jedes Objekt wird ein oder mehrere Fremdkonten für die Eigentümergemeinschaft eingerichtet und geführt
- – Sie haben einen festen Ansprechpartner, der mit den Gegebenheiten Ihrer Immobilie vertraut ist
- – Es besteht eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- – Sämtliche Aufgaben und Befugnisse werden mit besonderer Sorgfalt wahrgenommen, welche sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung /
- Gemeinschaftsordnung, aus den gültigen Beschlüssen und dem Inhalt des Verwaltervertrages ergeben
Kontakt:
Für weitere Fragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gern zur Verfügung.
marr-hausverwaltung.de